AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote der Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss 
Die telefonische und mündliche Reservierung der Touren der Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung von der Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH verbindlich zustande.

§ 3 Leistungsumfang
Die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH übernimmt lediglich die Beförderung von Personen mit ihren Schiffen und die Getränkegastronomie an Bord. Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen bei einer öffentlichen Rundfahrt wie z.B. Buchung eines zusätzlichen Buffets, engagieren eines Künstler etc. sind nicht gestattet.

(1) Vom Kunden gebuchte Fahrtrouten können nur unter Beachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbarten Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Treten Umstände ein, die zu einer Verhinderung oder Beschränkung der Fahrt führen und nicht durch die Reederei zu vertreten sind – wie z.B. Eisgang, Nebel, Hoch- und Niedrigwasser, Starkwind, etc. – findet die Veranstaltung im möglichen verminderten Fahrtumfang oder am Anlegeplatz statt, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung zusteht.

(2) die Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder den Abbruch der Fahrt aus den oben genannten Gründen obliegt allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers.

(3) Die Reederei übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nicht nutzbar sind, etwa in Folge einer Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenen Gründen.

(4) Die Reederei behält sich vor, die gebuchte Schifffahrt im Falle einer Charterfahrt abzusagen, sofern kein anderes Schiff für die vom Kunden gebuchte Rundfahrt einsetzbar ist.

(5) Alle Rundfahrten bedürfen einer Mindest-Teilnehmerzahl. Die Bergedorfer Schifffahrtslinie behält es sich vor, diese bei unterschreiten der Mindest-Teilnehmerzahl abzusagen.

§ 4 Preise
(1) Maßgebend sind die bei der Reservierung vereinbarten Preise, die bei der Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH genannt sind.

(2) Die Fahrtzeit beginnt mit Ablegen des Schiffes vom Anlieger des Abfahrtortes und endet, am Anlieger des Ankunftsortes. Die genannten Anlege- und Ankunftszeiten sind Richtwerte und können ggf. aufgrund von Wetter, Gezeiten, Verkehrsbehinderungen oder Schleusen etc. abweichen.

(3) Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken auf ist nicht gestattet, ebenso wenig wie das Mitnehmen von bordeigenen Speisen bei Rundfahrten.

§ 5 Zahlung
(1) Die Zahlung der reservierten Plätze erfolgt entweder in bar vor Ort oder spätestens zehn Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das in der Reservierungsbestätigung benannte Konto.
Eine Rückgabe und Auszahlung gebuchter und/oder bezahlter Karten ist nicht möglich.

(2) Kartenzahlung ist weder an Bord noch im Verkaufsbüro in der Alte Holstenstraße 64, 21029 Hamburg, möglich. In Ausnahmefällen ist an Bord eine Zahlung auf Rechnung möglich. Dies ist im Vorfeld mit der Bergedorfer Schifffahrtslinie abzustimmen.

§ 6 Beförderungsbedingungen
(1) Es werden nur reisetaugliche Personen befördert. Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

(2) Nautische Hindernisse (Wetter – Strömungen, Schleusensperrungen u.a.) befreien die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH von Ihrer Beförderungspflicht. Die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH wird die Kunden so früh wie möglich über nautische Hindernisse unterrichten. Nautische Hindernisse befreien den Kunden nicht, den Reisepreis entrichten zu müssen.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es durch Wetterbedingungen, Gezeiten, Schleusungen und dergleichen leider immer wieder zu Verzögerungen kommen kann. Für Verzögerungen im Reisebeginn oder beim Verlauf der Reise, wie auch bei der Ankunft kann keine Haftung übernommen werden. Die genannten Anlege- und Ankunftszeiten sind Richtwerte und können ggf. aufgrund von Wetter, Gezeiten, Verkehrsbehinderungen oder Schleusen etc. abweichen.

(4) Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Fahrgäste am Schiff und/oder Inventar schuldhaft verursacht haben.

(5) Die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH haftet bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Fahrgäste nur, wenn ihr bzw. einem Mitarbeiter mindestens ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Bei allen anderen Schäden haftet die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei in diesen Fällen die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt ist.

(6) Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich strikt an die Anweisungen des Schiffsführers/Personals zu halten.
Den Fahrgästen ist es untersagt, Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen, Gegenstände aus dem Schiff zu werfen und während der Fahrt auf- oder abzuspringen.

(7) Die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt oder wenn der Schiffsführer den Eindruck gewonnen hat, dass sie nicht reisetauglich ist. Sie kann Fahrgäste an einem geeigneten Anleger auch während der Reise absetzen, wenn sich im Verlauf der Reise herausstellt, dass die vorgenannten Gründe vorliegen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Anleger an der Elbe und die Schiffe der Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH nicht barrierefrei sind. Sollten Gäste auf Barrierefreiheit angewiesen sein, so hat der Kunde die diesbezüglich möglichen individuellen Lösungen mit der Bergedorfer  Schifffahrtslinie Buhr vorher abzusprechen. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Bergedorfer Schifffahrtslinie Buhr GmbH  keinerlei Betreuung bereitstellt, die auf Grund des Alters, des Gesundheitszustandes, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist. Sollten Gäste auf Betreuung angewiesen sein, so ist diese vom Kunden zu gewährleisten.

§  Sonstiges
(1) Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein bzw. werden, werden die übrigen Regelungen und der Vertrag hiervon nicht berührt.

(2) Auf allen Schiffen ist unter Deck das Rauchen nicht gestattet.

 

 

Unsere geltenden AGB zu unseren Charterfahrten erhalten Sie bei der Buchung einer Charterfahrt per Mail.